Motorsägenschein

8. Januar 2025

Das Bedienen einer Motorsäge ist an einen entsprechenden Befähigungsnachweis gebunden. Wir bieten Ihnen diese zweitägige Qualifizierung sowohl an unseren Standorten in Wallenhorst als auch in Georgsmarienhütte an. Der Grundkurs – Modul A, ist in zwei Teile aufgeteilt. Am ersten Tag findet ein theoretischer Teil bei uns im Haus von 15:00 bis ca. 18:30 statt. Am zweiten Tag findet der Praktische Teil statt, bei dem Schnitt- und Fälltechniken geübt werden.

Nach erfolgreicher Absolvierung des ersten Moduls, besteht die Möglichkeit den Erweiterten Kurs – Modul B zu besuchen. In diesem Lehrgang werden die Kenntnisse und das Wissen rund um die Motorsäge vertieft und berechtigt Bäume über 20 cm BHD zu fällen. Dieser Lehrgang ist in Niedersachsen als Bildungsurlaub anerkannt und wird in Georgsmarienhütte angeboten.

Informationen zum Inhalt finden Sie hier: https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/214-059.pdf


Lehrgangsvoraussetzungen:

- Alter: ab 18 Jahren

- Körperliche und geistige Eignung

- Eigene Schutzkleidung (Kopf-, Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose und Schnittschutzschuhe)

- Motorsäge


Kosten:

150,00 EUR inkl. MwSt. pro Person (Modul A)

399,00 EUR inkl. MwSt. pro Person (Modul B)

650,00 EUR inkl. MwSt. pro Person (Modul ASB1)


Modul A in Wallenhorst / 2 Tage

07.02.2025 - 08.02.2025 

13.10.2025 - 14.10.2025

10.11.2025 - 11.11.2025

24.11.2025 - 25.11.2025

08.12.2025 - 09.12.2025


Modul A in Georgsmarienhütte / 2 Tage

15.09.2025 - 16.09.2025

29.09.2025 - 30.09.2025

13.10.2025 - 14.10.2025

03.11.2025 - 04.11.2025

01.12.2025 - 02.12.2025


Modul B in Georgsmarienhütte / 3 Tage

05.10.2025 - 07.10.2025

14.12.2025 - 16.12.2025


Modul ASB1** in Georgsmarienhütte / 5 Tage

12.12.2025 - 16.12.2025


** Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten für die Durchführung von gefährlichen Baumarbeiten, die Fällung und Aufarbeitung von Gehölzen über 20 cm Brusthöhendurchmesser mit der Motorsäge und die Durchführung der Arbeiten unter Berücksichtigung von Baustellenbedingungen nach entsprechender Gefährdungsbeurteilung.

Für Versicherte der SVLFG, die Gefährliche Baumarbeiten nach den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz 4.2 Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen ausführen, ist dieser Lehrgang "Arbeitssicherheit Baum I" Mindestvoraussetzung.

Dieser Fachkundenachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme an weiteren Lehrgängen wie "Arbeitssicherheit Baum II oder Seilklettertechnik B".

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung und eine vollständige persönliche Schutzausrüstung.


Anmeldung Wallenhorst
per Mail: info@stavermann.de
oder Telefon: 05407 80880


Anmeldung Georgsmarienhütte
per Mail: gmh@stavermann.de
oder Telefon: 05401 339390